Co²-Gaswarnanlagen

Warum benötigen Sie eine Gaswarnanlage für Kohlendioxid?

Die Alarm- und Störungsmeldevorrichtung einer Gaswarnanlage muss nicht nur im sicheren Bereich, sondern auf jeden Fall auch im gefährdeten Bereich wahrgenommen werden können. Aber warum?
  • Undichte Verbindungsteile an Gasleitungen,
  • ein nicht vollständig schließender Zapfkopf, der zum Wechsel des Getränkebehälters abgenommen wird,
  • undichte gasseitige Steckverbindungen oder
  • Leckagen beim Wechsel von Gasflaschen.

All dies führte bereits wiederholt zu einem unkontrollierten Gasaustritt mit Personenschäden. 

Eine Alarmierung nur im sicheren Bereich (z.B. im oberen Bereich der Kellertreppe oder im Vorraum) ist bei Tätigkeiten im gefährdeten Bereich (z.B. im Bier-Kühlraum oder in der geschlossenen Teeküche) häufig kaum wahrnehmbar.
Für einen ausreichenden Personenschutz sind Gaswarnanlagen nach DIN 6653-2 einzusetzen, die mit mindestens zwei Alarmschwellen ausgerüstet sind.

Was ist der Unterschied zwischen Vor- und Hauptalarm?

Der Voralarm wird bei einer Kohlendioxid-Konzentration ab 1,5 Vol.-% ausgelöst, der Hauptalarm bei 3 Vol.-% und mehr. Vor- und Hauptalarm unterscheiden sich optisch und akustisch voneinander.
Beim Hauptalarm darf keine Person ohne umluftunabhängigen Atemschutz den gefährdeten Bereich betreten. Deshalb muss der Unternehmer die Beschäftigten über die bei der Gasalarmierung zu treffenden Maßnahmen unterweisen (z.B. Alarmierung der Feuerwehr bei Hauptalarm).
Beachtet werden müssen die vom Hersteller der Gaswarnanlagen vorgegebenen Hinweise in der Betriebsanleitung sowie alle Prüf- und Wartungsintervalle. Dazu gehören z.B.:
  • durchzuführende Funktionstests,
  • >wiederkehrende Kalibrierung mit Prüfgas oder
  • fristgemäßer Austausch der Sensoreinheit.
Die Fristen sind in der Gefährdungsbeurteilung zu vermerken.

Welche Kontrollen sollten Sie durchführen?

Sichtkontrollen:
Regelmäßige Sichtkontrollen auf augenscheinliche Mängel, wie z.B.
  • Kontrolle der Gasleitungen,
  • Kontrolle der lösbaren Verbindungsstellen,
  • bei Vorhandensein die Betriebsbereitschaft der Lüftungsanlage oder
  • der Gaswarnanlage
erhöhen die Sicherheit und verringern mögliche Unfälle mit Personenschaden.

Welche Folgen hat welcher CO₂-Anteil in der Atemluft?

ca. 0,5 – 1 Vol.-%
Bei nur kurzzeitiger Einatmung generell noch keine besonderen Beeinträchtigungender Körperfunktionen.
ca. 2 – 3 Vol.-%                     
Zunehmende Reizung des Atemzentrums mit Aktivierung der Atmung und Erhöhung der Pulsfrequenz.
ca. 4 – 7 Vol.-%
Verstärkung der vorgenannten Beschwerden; zusätzlich Durchblutungsprobleme im Gehirn, Aufkommen von Schwindelgefühl, Brechreiz und Ohrensausen.
ca. 8 – 10 Vol.-%                             

Verstärkung der vorgenannten Beschwerden  bis zu Krämpfen und Bewusstlosigkeit mit kurzfristig folgendem Tod.
über 10 Vol.-%
Tod tritt kurzfristig ein.  
      

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